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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 143

 

 

 

 

Tatjana Wolf

Rechtsanwendungsprobleme des neuen
Insiderstraftatbestandes mit Vergleichen zu
US-amerikanischen und Schweizer
Lösungsansätzen

1. Auflage 1999, XXIX, 188 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-401-5

 

 

 

 

 

 

 

Mit Inkrafttreten des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. August 1994 wurde der Insiderhandel erstmals in Deutschland gesetzlich normiert und unter Strafe gestellt. Damit folgte der Gesetzgeber zum einen seiner Verpflichtung zur Transformation der EU-Insiderrichtlinie in nationales Recht, reagierte zum anderen aber auch auf die zunehmende Bedeutung der Kapitalmärkte im wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bewußtsein.

Ziel des Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Börsen zu steigern und dadurch das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte zu stärken.

Zur Durchsetzung dieser Maxime setzt der Gesetzgeber auf die Kriminalisierung des Insiderhandels, eine effektive Verfolgung durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und die Staatsanwaltschaften sowie auf empfindlich hohe Sanktionen. Die gewählte Form erinnert an die ca. 30-jährige US-amerikanische Praxis zur Regulierung des Insiderhandel, ist mit dieser im Detail jedoch nur bedingt vergleichbar. Auch der Vergleich zur Schweizer Lösung muß unter dem Vorbehalt differenzierender Zielsetzung im Rechtsgüterschutz gesehen werden.

Der in § 38 WpHG normierte Insiderstraftatbestand ist als mehrstufiges Blankett ausgestaltet und entspricht damit einer typischen Regelungstechnik, die insbesondere im Nebenstrafrecht mehr und mehr Platz greift. Was unter einer Insidertatsache zu verstehen ist, welcher Sachverhalt als Insidertatsache zu bewerten ist, wer Insider ist und welche seiner Handlungen unter das Insiderhandelsverbot fallen, regeln die Legaldefinitionen der §§ 12-14 WpHG.

Die Autorin beschäftigt sich vorrangig mit Auslegungsfragen, die auf der Grundlage von 13 recherchierten Fällen sowohl für potentielle Insider als auch für Strafverfolgungsorgane praktische Relevanz besitzen. Dazu gehören insbesondere Fragen zur Tatsachenqualität der Jahresabschlußergebnisse, zur Bestimmung des erheblichen Kursbeeinflussungspotentials und dem Weitergabeverbot im Konflikt mit der Anlageberatung.

Weitere Schwerpunkte sind die Beihilfeproblematik bei der Durchführung von Kundenordern und das Verhältnis der Insiderstrafnorm zu anderen einschlägigen Straftatbeständen.

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

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