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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 157

 

 

Martin Jung

Das Übergangsmandat des Betriebsrats

1. Auflage 1999, 208 Seiten, € 45,50. ISBN 3-89649-509-7

Die Anzahl der Unternehmenskäufe und Unternehmensfusionen hat in den letzten Jahren ebenso erheblich zugenommen wie Unternehmensumstrukturierungen allgemein. In der Praxis sind bei den Unternehmensübergreifenden wie bei den Unternehmensinternen Umstrukturierungen neben den gesellschaftsrechtlichen Fragen auch die Fragen der arbeitsrechtlichen Folgewirkungen der Umstrukturierung und den damit verbundenen Kosten für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung. So können sich Umstrukturierungen auf den Fortbestand des Betriebsrats auswirken, weswegen sich dann die Frage stellt, ob die Arbeitnehmer bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats ohne Vertretung sind, oder ob für diese Übergangszeit doch eine Vertretung der Arbeitnehmer durch ein sogenanntes "Übergangsmandat" des Betriebsrats gesichert ist. Für die Arbeitgeber ist dies von erheblicher Bedeutung wegen der Frage der Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.

In der vorliegenden Arbeit wird die arbeitsrechtliche Problematik von Umstrukturierungen im privatrechtlichen Sektor unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf den Betriebsrat und hier speziell unter dem Aspekt der Frage eines Übergangsmandats des Betriebsrats betrachtet.

Das BetrVG enthält keine Regelung eines Übergangsmandats. Lediglich für einzelne Fälle hat der Gesetzgeber entgegen den allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen spezialgesetzliche Regelungen eines Übergangsmandats des Betriebsrats erlassen, von denen § 321 UmwG die jüngste und auch die am allgemeinsten gefaßte ist. Dabei wirft § 321 UmwG bereits in seinem eigentlichen Anwendungsbereich zahlreiche Probleme auf. Nach einigen grundlegenden Ausführungen befassen sich daher das zweite und dritte Kapitel der Arbeit mit der Regelung des § 321 UmwG. Dabei wird unter anderem auf die Voraussetzungen und die Ausgestaltung des Übergangsmandats des Betriebsrats nach § 321 UmwG, insbesondere die zeitliche, räumliche und inhaltliche Reichweite des Übergangsmandats, eingegangen. Die in letzter Zeit in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des "allgemeinen Übergangsmandats" des Betriebsrats diskutierte Frage der analogen Anwendung des § 321 UmwG auf von diesem nicht erfaßte Fälle behandelt das vierte Kapitel. Das sechste Kapitel enthält abschließende Betrachtungen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Arbeit.

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