Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft

Band 183

Heidi Kerstin Jauch

Aufrechnung und Verrechnung in der Schiedsgerichtsbarkeit

Eine rechtsvergleichende Studie Deutschland / Schweiz

1. Auflage 2001, 226 Seiten, € 65,45. ISBN 3-89649-750-2

Ziel dieser Arbeit ist es herauszuarbeiten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufrechnung bzw. Verrechnung von einem Schiedsgericht beurteilt werden kann, wenn für die Gegenforderung keine Schiedsvereinbarung besteht. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, auch die umgekehrte Variante zu untersuchen, das heisst den Fall, in dem vor einem ordentlichen Gericht mit einer Forderung aufgerechnet werden soll, für die eine Schiedsklausel besteht. Ebenso wird untersucht, was gelten soll, wenn zwei konkurrierende Schieds-vereinbarungen vorliegen. Dazu sollen die bislang vorgeschlagenen Lösungswege für die Beurteilung der Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen auf ihre rechtsdogmatische Verankerung und ihre Übertragbarkeit auf die vorliegende Fragestellung untersucht werden. Weiter soll herausgearbeitet werden, ob die Vorschriften zur internationalen Zuständigkeit Lösungsansätze für das vorliegend behandelte Problem bieten.

Da in Deutschland und der Schweiz das Schiedsverfahrensrecht auf unterschiedliche Weise geregelt ist, sich aber bezüglich des Zuständigkeitskonflikts bei der Aufrechnung bzw. Verrechnung grundsätzlich die gleichen Probleme stellen, soll zur Lösung des Problems auf den Vergleich der Erfahrungen, die in Deutschland und der Schweiz damit gemacht wurden, zurückgegriffen werden. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen von Aufrechnung und Verrechnung einander gegenübergestellt und verglichen.

Zu Beginn wird jedoch kurz auf die Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland und die Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz eingegangen. Dieser Vergleich erscheint besonders aufschlussreich, da in der Schweiz vor der Einführung der Regelungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit dieselbe Diskussion hinsichtlich der separaten Einführung eines Gesetzes für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit geführt wurde wie in Deutschland vor der Neuregelung des Schiedsverfahrens für nationale und internationale Schiedsverfahren im zehnten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO).

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