Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 192

Christophe Samson
Besondere Nachfolgeregelungen
in der GmbH-Satzung

1. Auflage 2002, 236 Seiten, € 49,90. ISBN 3-89649-806-1

Wirtschaft und Gesellschaft erleben in diesen Jahren einen Generationenwechsel von bisher nicht dagewesenem Ausmaß. Vermögensgegenstände im Wert von rund 1 Billionen EURO sowie etwa 600.000 Unternehmen werden in den nächsten Jahren vererbt werden. Dem Generationenwechsel in den nächsten Jahren entspricht in keiner Weise der Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu den satzungsrechtlichen Nachfolgeregelungen für den Todesfall eines GmbH-Gesellschafters.
Im gesetzlichen Regelstatut kann ein Gesellschafter-Erblasser nahezu allein und ungebunden durch die Einsetzung eines gewillkürten Erben, die Aussetzung eines Vermächtnisses oder eine Auseinandersetzungsanordnung bestimmen, wer seinen GmbH-Anteil im Todesfall erhalten soll. Denn vom Sonderfall der Teilung sowie der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils zur Erfüllung eines Vermächtnisses abgesehen, haben die Mitgesellschafter keine Möglichkeit auf die Auswahl des Nachfolgers eines Gesellschafters Einfluss zu nehmen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird geklärt, inwieweit abweichend von diesem gesetzlichen Normalstatut die im GmbH-Recht gesetzlich verankerten Ausschließungsbestimmungen, der Einziehung sowie der Kaduzierung zur Einflussnahme der Mitgesellschafter auf den Mitgliederbestand beim Tod eines Gesellschafters verwendet werden können. Dabei werden die von der Rechtsprechung nicht ausreichend und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum umstrittenen Fragen erörtert, ob die GmbH-Satzung die erbrechtliche Nachfolge in einen Geschäftsanteil dadurch beeinflussen kann, dass satzungsrechtlich die Vererblichkeit eines Geschäftsanteils ausgeschlossen oder eine Einziehung kraft Satzung oder eine Ausschließung kraft Satzung angeordnet wird. Schließlich werden Nachfolgeregelungen diskutiert, die nicht nur den Zweck verfolgen, unerwünschte Erben von der GmbH fernzuhalten, sondern wie die Vereinbarung einer erbrechtlichen Sonderzuordnung, eine statutarische Abtretungsverpflichtung oder eine Veräußerungsbefugnis darauf angelegt sind, dass eine bestimmte Person den Anteil des verstorbenen Gesellschafters übernimmt. Außerdem wird in der vorliegenden Arbeit der Frage nachgegangen, inwieweit erbrechtliche Normen auf in der Satzung vorgesehene Maßnahmen anzuwenden sind, die es der Gesellschaft oder anderen Berechtigten erlauben, dem Erben Vermögenspositionen in Form eines Geschäftsanteils zu entziehen.

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Reihe "konstanzer schriften zur rechtswissenschaft" im Hartung-Gorre Verlag