Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 250
Dorothea Schilling,
Der Transit als Markenrechtsverletzung
- eine Analyse der Rechtsprechung unter
besonderer Berücksichtigung des
Gefährdungsaspekts.
1. Auflage
2011. XVI, 218 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-396-2; 978-3-86628-396-1
Zum
Inhaltsverzeichnis des Buches
Einleitung
und Gang der Untersuchung
Zusammenfassung
und Ergebnisse
Der Transit von Markenwaren aus aller Welt durch
Deutschland ist aus unserer globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Ein
Markenrechtsinhaber hat in bestimmten Konstellationen ein Interesse daran,
gegen den Transit von gekennzeichneten Waren im Wege eines Verletzungsprozesses
oder im Wege der Grenzbeschlagnahme vorzugehen. Der Transit ist jedoch unter
den Markenrechtsverletzungstatbeständen in § 14 MarkenG und Art. 5
Markenrichtlinie nicht genannt. Die Rechtsprechung des EuGH erscheint in sich
widersprüchlich, da sie in Transitfällen teilweise die Grenzbeschlagnahme der
transportierten Waren zulässt und teilweise wiederum die markenrechtliche
Verletzungsqualität zu Lasten des Markenrechtsinhabers ablehnt.
Die Arbeit analysiert die vorhandene Rechtsprechung
und arbeitet heraus, unter welchen Voraussetzungen und Umständen die
Rechtsprechung den Transit als Markenrechtsverletzung ansieht. Sie zeigt, dass
der Transits vor dem Hintergrund der markenrechtliche Funktionenlehre, welche
spätestens seit der Entscheidung „L`Oréal“ auch ökonomische Funktionen neben
der Herkunftsfunktion der Marke mit einbezieht, als grundsätzlich rechtlich
relevante markenrechtliche Benutzungshandlung anzusehen ist. Die Analyse der
Rechtsprechung zeigt, dass auch der EuGH den Transit als rechtlich relevante
Benutzung ansieht, ihm jedoch die Verletzungsqualität grundsätzlich mangels
konkretem Gefährdungspotential gegenüber dem Markeninhaber abspricht. Die
Analyse der europäischen sowie der nationalen Rechtsprechung zeigt, dass dies
für Gemeinschaftswaren aus dem Anwendungsvorrang der Warenverkehrsfreiheit und
der Tatsache, dass der Transit seiner Natur nach nicht auf eine Vermarktung im
Transitland ausgelegt ist, resultiert. Für Nichtgemeinschaftswaren folgt dies
aus einer teleologischen Einschränkung des Markenschutzes, die auf den
Regelungen des europäischen Zollkodex und der ZollkodexDVO aufbaut.
Ein Gefährdungspotential, das ausnahmsweise zum Vorliegen
einer Markenrechtsverletzung führt, kann nur dann bejaht werden, wenn iSd der
EuGH–Entscheidung „Diesel“ eine konkrete Gefahr des Inverkehrbringens der
Transitware im Transitland besteht. Die Arbeit zeigt weiter auf, welche
Umstände im Einzelfall hierfür in Betracht kommen.
Schlagwörter:
Transit, Durchfuhr, Beförderung, Marke,
Inverkehrbringen, Gefahr, Gefährdung, Rechtsverletzung, Beschlagnahme,
Grenzbeschlagnahme
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Reihe: konstanzer
schriften zur rechtswissenschaft
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