Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 252
Boris Mattes,
Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft
unter besonderer Berücksichtigung des § 233 StGB.
1. Auflage 2011, 320 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-398-9; 978-3-86628-398-5
Zum
Inhaltsverzeichnis des Buches
Denkt man an den Schutz der Arbeitskraft im weiteren
Sinne, so liegt die Assoziation mit den Sicherungssystemen des Sozialstaates
nahe. Neben dem Arbeitslosengeld I besteht mit dem Arbeitslosengeld II eine
weitere Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ferner bestehen klassische
Risikoversicherungen, die etwa die Berufsunfähigkeit aufgrund eines
Unfallereignisses absichern. Ausgangspunkt dieser Sicherungssysteme ist somit
immer der Wegfall der Arbeitskraft als Einnahmequelle aufgrund eines
Ereignisses, sei dies durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einen Unfall.
Wesentlich spärlicher und versteckter, zum Großteil nur in Nebengesetzen
geregelt, sind hingegen diejenigen Normen, welche die uneingeschränkte Ausübung
und den Einsatz der Arbeitskraft unter – jedenfalls nach unserem Verständnis –
angemessenen Bedingungen ermöglichen sollen. Häufig anzutreffen ist die
Ausbeutung in Abhängigkeitsverhältnissen, die zunächst schon deshalb den
„Mantel der Legalität“ um sich hüllt, weil die jeweilige Person (scheinbar) aus
eigenem Antrieb das Abhängigkeitsverhältnis eingegangen ist. Deshalb ist es in
vielen Bereichen treffender, von einem indirekten Zwang und der Ausnutzung
wirtschaftlicher Not als Grundlage der Ausbeutung auszugehen.
Die organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität
im Bereich des Menschenhandels geht noch wesentlich weiter. Menschenrechte und
sogar die persönliche Würde werden vollständig negiert, die einzelne Person
wird zur Sache. Diese Vorgehensweise erinnert an die römische Denkweise und
deren Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven. Der wesentliche Unterschied
des modernen Menschenhandels zur antiken Sklavenhaltung liegt jedoch in den
heutigen Möglichkeiten der modernen Technik wie Internet, Mobilfunk und einer
schier unbegrenzten Mobilität. Innerhalb Europas sind die Grenzen weitgehend
verschwunden, allenfalls so genannte „Grüne Grenzen“ bestehen noch. Diese
stellen für logistisch ausgefeilte Systeme der organisierten Kriminalität kaum
Hindernisse dar. Besonders schwer und eine Herausforderung ist es daher sowohl
für den Gesetzgeber als auch die rechtliche Praxis, alle Täter innerhalb der
Organisationsstruktur durch die einzelnen Tatbestände und die
Beteiligungsformen der einschlägigen Strafrechtsnormen zu erfassen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den
strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft – insbesondere durch den neuen § 233
StGB – anhand der internationalen und europäischen
Vorgaben zu beurteilen und Alternativvorschläge zu
entwickeln
Schlagwörter:
Arbeitskraft, Ausbeutung, Sozialstaat, Menschenhandel, § 233 StGB,
Menschenrechte, Menschenwürde
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Reihe: konstanzer schriften
zur rechtswissenschaft
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